Hundebesitzer in Thüringen werden ab sofort in eine besondere Pflicht genommen: Wie der Erfurter Landtag aktuell beschlossen hat, haben Halter des besten Freundes des Menschen ab sofort die Pflicht, in dem Bundesland eine Haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner mit einer Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und weiteren 250.000 Euro für Sachschäden abschließen. Gleichzeitig wird hierdurch allerdings die Gefahren-Hundeverordnung abgeschafft, die bisher gegolten hatte. Des Weiteren muss jedem Hund ein spezieller Chip implantiert werden, der in Zukunft Nachforschungen in Schadensfällen erleichtern soll. Hier werden zum Beispiel die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum sowie Daten zum Hundehalter gespeichert, um im Ernstfall schnell agieren zu können. Diese Tierhaftpflicht mag sicherlich einigen Hundehalten schwer im Magen liegen, jedoch ist es letztendlich lediglich eine Schutzmaßnahme der Behörden, da die Anzahl an Übergriffen von Hunden auf Menschen sich in Thüringen in den letzten Jahren vervielfacht hat.
Doch nicht nur Hunde können Schäden verursachen, auch Menschen sind im Alltag stets Gefahren ausgesetzt und können jederzeit – wenn auch fahrlässig – durch ihr Verhalten etwas verursachen, das ihnen finanziell teuer zu stehen kommt. Und obgleich diese nicht vorgeschrieben ist, erweist sich insofern eine private Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten freiwilligen Policen in Deutschland. Wer sich nun einen Anbieter für die Hundehaftpflicht sucht, der sollte also gleich für sich selbst nach einer finanziellen Deckung im Schadensfall schauen. Hierzu kann jeder ganz einfach die Möglichkeit eines Vergleichsportals im Internet nutzen und sich das günstigste Angebot mit den attraktivsten Leistungen aussuchen, um das Geeignete für sich und den Vierbeiner zu finden.